Hauswirtschaftliche Versorgung (Pflegekasse)

Was mache ich, wenn ich einen Pflegegrad erhalten habe?

Nutzen Sie dann den Entlastungsbetrag in Ihrem Pflegegrad:

Jeder Pflegebedürftige erhält zusätzlich zum Pflegegeld 125 € Entlastungsleistungen im Monat. Dieses Geld kann für Haushaltshilfe oder für Betreuung genutzt werden. Die Entlastungsleistungen werden von der Pflegekasse nicht ausgezahlt, sie müssen als Sachleistung in Anspruch genommen werden.

heim&rein ist als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ von den Pflegekassen zugelassen und kann diese Leistung mit den Pflegekassen abrechnen.

Wir helfen Ihnen damit von Anfang an im Haushalt. Und wenn Sie die „stundenweise Verhinderungspflege“ nutzen, aber keine Kurzzeitpflege brauchen, dann haben Sie zusätzlich einen Betrag in Höhe von 1.612 € für die Haushaltshilfe oder Betreuung zur Verfügung.

Damit können wir Ihnen wöchentlich eine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen, welche ohne Zuzahlung durch Sie eine wichtige Unterstützung im Haushalt darstellt.

Im Idealfall ist unsere Mitarbeiterin wöchentlich bei Ihnen – ganz ohne Zuzahlung. heim&rein hilft, wenn Sie es wünschen.

Ach ja, wenn Sie die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nehmen, stehen zusätzlich noch 806 € zur Verfügung.

Ein erstes Gespräch hilft, die Möglichkeiten unserer Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr © Copyright - heim&rein