Haushaltshilfen bei Unfall oder Krankheit (SGB V)
Haushaltshilfe nach Unfall, Krankenhausaufenthalt oder schwerer Krankheit
Bei Krankheit, Unfall oder Arbeitsunfall gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Haushaltshilfe zu bekommen. Die Verordnung vom Arzt ist der erste Weg.
Kontaktieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall, denn jene ist nach einem Arbeitsunfall Ansprechpartner für eine Haushaltshilfe nach einem Arbeitsunfall.
Die aktuelle Rechtsprechung (SGB V § 38) ermöglicht eine Haushaltshilfe auch, wenn Ihnen die Haushaltsführung aufgrund schwerer Krankheit nicht möglich ist. Hierzu zählt auch ein ein Krankenhausaufenthalt. Wenn in dieser Zeit niemand anderes die Führung des Haushaltes übernehmen kann, ist längstens für vier Wochen die Haushaltshilfe im Krankheitsfall durch die Krankenkasse möglich. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.
Ein weiterer Aspekt ist die freiwillige Zusatzversicherung „55+“ – Hier zahlt die freiwillige Zusatzversicherung die Haushaltshilfe, wenn Sie aus dem Krankenhaus kommen und nicht in der Lage sind, den Haushalt eigenständig zu führen.
Ein erstes Gespräch hilft, die Möglichkeiten unserer Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen.