AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltung der AGB
Die Erbringung von Dienstleistungen von HR heim&rein e.K. erfolgt auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sollte eine der folgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
2. Dienstleistungsangebot
Das Dienstleistungsangebot von HR heim&rein e.K. umfasst hauptsächlich die Bereiche Haushaltshilfe, Seniorenassistenz, sowie die Betreuung von Häusern und Wohnungen bei Abwesenheit der Besitzer. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen Angebote zu weiteren Dienstleistungen.
Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Die HR heim&rein e.K. bietet ihre Dienstleistungen in Betrieben und Privathaushalten an.
3. Vertragsabschluss
Ein Dienstleistungsvertrag zwischen der HR heim&rein e.K. und dem Auftraggeber kommt durch einen Dienstleistungsvertrag oder eine mündliche Auftragsvereinbarung zustande. Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung, eine Kündigungsfrist wird beiderseitig vereinbart. Sie beträgt einen Monat.
4. Leistungen
HR heim&rein e.K. stellt ausschließlich Personal zur Verfügung. HR heim&rein e.K. garantiert, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind. HR heim&rein e.K. garantiert bei Ausfall eines Mitarbeiters keine Vertretung, wir versuchen aber auf Wunsch eine Vertretung zu organisieren.
Arbeitsmaterialien stellt grundsätzlich der Auftraggeber.
Unter Vorbehalt steht die Ablehnung von einzelnen Aufträgen.
5. Gewährleistung und Haftung
Entstehen Mängel durch die Mitarbeiter bzw. deren Dienstleistungen von HR heim&rein e.K., werden diese z.B.: durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung reguliert. Dafür müssen diese innerhalb von 36 Stunden durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer HR heim&rein e.K. persönlich gemeldet werden. Darüber hinaus wird keine weitere Haftung übernommen.
6. Preise und Preisänderungen
Die Preise variieren je nach Aufwand und werden individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Unsere Preise werden von den Pflegekassen vorgegeben.
7. Rechnungsstellung und Bezahlung
Eine Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Dienstleistung, bei Daueraufträgen, jeweils am Monatsende.
Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt ohne Abzug 7 Tage nach Rechnungsdatum.
8. Ausfall von Einsatzterminen
Sollte ein Termin vom Auftraggeber nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt werden, so wird dieser voll berechnet.
Dies gilt nicht bei rechtzeitiger Verschiebung und Nachholung von Terminen.
HR heim&rein e.K. garantiert bei Ausfall eines Mitarbeiters keine Vertretung, wir versuchen aber auf Wunsch eine Vertretung zu organisieren.
9. Schweigepflicht
Alle Mitarbeiter von HR heim&rein e.K. unterliegen der Schweigepflicht.
10. Seniorenbetreuung
Sollte während des Betreuungszeitraumes die betreffende Person krank und somit pflegebedürftig werden, so wird sich die mit der Betreuung beauftragten Person mit dem betreffenden Angehörigen respektive dem Hausarzt in Verbindung setzen und die angegebenen Ansprechpartner informieren. Danach endet die Betreuungspflicht. Diese beginnt erst mit der Übernahme der Betreuung und endet mit deren Übergabe.
11. Begrenzung unserer Leistungen
HR heim&rein e.K. bietet keinen Pflegedienst an. HR heim&rein e.K. ist auch kein Unternehmen zum gewerblichen Krankentransport. Für diese Dienstleistungen müssen gegebenenfalls entsprechende Dienstleister in Anspruch genommen werden.
Haftungsansprüche für solche Dienstleistungen schließt HR heim&rein e.K. aus.
12. Verbot der Mitarbeiterabwerbung
Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern von HR heim&rein e.K. ist grundsätzlich unzulässig.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie 6 Monate nach Beendigung der Tätigkeit keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter von HR heim&rein e.K., der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte.
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet.
13. Zuständiges Gericht
Zuständiges Gericht bei Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht der Stadt Essen.