Pflegerische Betreuung

Versorgungsvertrag

Seit 01.09.2021 haben wir einen Versorgungsvertrag mit allen Pflegekassen geschlossen. Damit können Sie über den Entlastungsbetrag hinaus unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Ab Pflegegrad 2 rechnen wir auch über ihr Pflegegeld mit den Pflegekassen ab, wenn sie es wünschen.

Ihr Vorteil: wir sind nicht mehr nur auf den Entlastungsbetrag begrenzt, sondern stehen Ihnen ganz individuell zur Verfügung:

  • ob zur Hilfe im Haushalt,
  • als Begleitung zum Arzt,
  • zum Spaziergang an der frischen Luft,
  • oder nur zur Unterhaltung, weil sonst niemand da ist.